Erwerb des Seefunkzeugnis LRC

In  Gesprächen mit Bewerbern höre ich oftmals, dass es Unklarheiten über den Erwerb des Seefunkzeugnis LRC gibt. Es herrscht vielfach die Meinung, dass man erst das Seefunkzeugnis SRC erwerben muss, um dann das LRC zu machen. Wer den Kurs LRC bei mir besucht erhält natürlich den gesamten Stoff über den Teil UKW in Theorie und Praxis und der Part LRC wird dann sofort weitergeführt. Das heißt, dass Bewerber für das SRC und für das LRC den Kurs gemeinsam beginnen. Wenn der Teil UKW-Seefunk abgeschlossen ist geht der Kurs für die LRC-Bewerber weiter.

Der Kursteilnehmer für SRC stellt einen Antrag für das SRC beim PA aus und der Teilnehmer für das LRC stellt einen Antrag für das LRC aus.

Selbstverständlich muss der Bewerber für das LRC bei der theoretischen Prüfung dann auch den Fragebogen SRC (24 Fragen je Bogen) und den Fragebogen LRC (12 Fragen je Bogen) beantworten. In der Praxis muss die DSC-UKW-Seefunkanlage (ICOM M505 oder M503) und die Geräte der Simulationssoftware der Fa. Transas bedienen können.

Somit spart der Bewerber natürlich die Prüfungskosten für das SRC (ca. 85,- €), denn es fallen nur die Prüfungskosten für das LRC (ca. 92,- €) an.

Die Kurskosten für das LRC sind dann natürlich auch höher, weil sie SRC mit einschließen.

Achim Wolff

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