src, lrc, ubi, Anpassungsprüfung für nichtanerkanntes ausländisches Funkzeugnis

Inhaber eines ausländischen GMDSS-fähigen Seefunkzeugnisses (z.B. das von RYA) können in Deutschland das SRC durch eine Anpassungsprüfung beim PA des DSV/DMYV ablegen und erhalten nach bestandener Prüfung das international gültige SRC. Die theoretische Prüfung besteht aus der Beantwortung eines von 10 Fragebogen mit jeweils 8 Fragen. Von 4 möglichen Antworten muss die richtige angekreuzt werden. Von den 8 Fragen müssen mindestens 6 Antworten richtig sein. Außerdem ist ein Diktat in englischer Sprache mitzuschreiben, dass ins deutsche übersetzt werden muss. Gleichzeitig ist ein deutscher Text ins englische übersetzt werden. Die praktische Prüfung wird entsprechend der Vorgabe der Durchführungsbestimmungen wie zum Erwerb des SRC durchgeführt.   

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