src, lrc, ubi, funkzeugnis Anmeldung von UKW-Seefunkanlagen

UKW-Seefunkanlagen müssen bei der Bundesnetzagentur Außenstelle Hamburg angemeldet werden. Anträge hierfür gibt es bei der Bundesnetzagentur im Internet. Wenn es sich um eine Kombianlage (Seefunk und Binnenschifffahrtsfunk) handelt, kann man auch das Kreuz für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk setzen und erhält eine Frequenzzuteilung für beide Dienste. Wer sich nur am Binnenschifffahrtsfunk anmelden möchte, kann das bei der Bundesnetzagentur Außenstelle Mülheim/Ruhr beantragen. Dann erhält er diese Zuteilungsurkunde von dieser Behörde. Für die Bedienung einer UKW-Seefunkanlage ist das Seefunkzeugnis SRC notwendig, für die UKW-Binnenschifffahrtsfunkanlage das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI notwendig.

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