Abrechnung der Gebühren im Seefunkdienst

Wie gestern beschrieben, ist ein Vertrag mit einer Abrechnungsgesellschaft in Deutschland Voraussetzung für diese Abrechnung. Mit der Abkürzung DP findet man verschiedene Abrechnungsgesellschaften im Internet. In der Praxis würde mich die ausländische Küstenfunkstelle, über die ich eine entgeldpflichtige Leistung in Anspruch nehme (z.B. Funkgespräch See-Land oder Land-See) nach dieser Abrechnungsgesellschaft (AAIC) fragen. Wenn ich einen Vertrag mit der Abrechnungsgesellschaft z.B. DP 07 habe, teile ich diese mit. Daraufhin erhalte ich von der Kfst. den Betrag in Goldfrank oder SZR mitgeteilt.Er richtet sich u.a. nach der Länge des Gesprächs. Diese Währungen sind "imaginär" und wurden vor langer Zeit für diesen Zweck erfunden. Der Euro oder andere internationale Währungen stehen in einem bekannten Kurs zu dem Goldfrank oder SZR. Die Kfst regelt die Begleichung der Rechnung und schreibt die entsprechende  Rechnung in Euro an die Abrechnungsgesellschaft. Die Abrechnungsgesellschaft stellt mir die Leistung in Euro in Rechnung. Der Vertrag ist kostenpflichtig. 

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