GMDSS - Seegebiet A4

Das Seegebiet A4 liegt über 70 Grad Nördliche Breite und 70 Grad Südliche Breite. GMDSS-Ausrüstungspflichtige Schiffe müssen, wenn sie diese Seegebiete befahren mit einer DSC-UKW/VHF-Anlage sowie einer DSC-MF/HF (Grenz-Kurzwellen)-Seefunkanlage ausgerüstet sein.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0