src, lrc, ubik, Rufnummer des mobilen Seefunkdienstes

Mit Einführung der drahtlosen Morsetelegrafie im internationalen Seefunkdienst war es notwendig den Schiffen ein sogenanntes Rufzeichen (call sign) zuzuteilen. Dadurch konnte man auch die Schiffe mit gleichnamigem Schiffsnamen unterscheiden. Es wurde im Sprachgebrauch auch als "Unterscheidungssignal" verwendet. Für die Schifffahrt wurde international ein "Landeskennungsbuchstabe" für den ersten Buchstaben festgelegt, dem 3 weitere Buchstaben folgten. Deutschland erhielt als ersten Buchstaben das "D", dem die Buchstaben AAA bis RZZ folgen konnten. So erhielten deutsche Schiffe 4 Buchstaben, das z.B. "DADT" für ein Schiff mit Namen z.B. "Hamburg" lauten konnte. Deshalb gehört das Rufzeichen immer zum Schiffsnamen und beides wird im Funkverkehr genannt. Jedes Land erhielt somit einen oder auch mehrere Anfangsbuchstaben für die Rufzeichenbildung von der ITU in Genf, die dann mit weiteren 3 Buchstaben ergänzt wurde. 

Mit der Einführung des Digitalen Selektivrufs war eine neue Identifikationsnummer für die mobilen Seefunkstellen, die MMSI, notwendig. Hierzu werden 9 Ziffern verwendet von denen die ersten drei Ziffern wieder die Nationalität eines Landes widerspiegeln. Deutschland erhielt die ersten 3 Ziffern  "211 und 218", Holland z.B. "244". Somit kann also die Nationalität jeder mobilen Seefunkstelle sofort identifziert werden.

Es ist immer noch zur Indentifikation der Schiffsname, das Rufzeichen und die MMSI-Nummer im Funkverkehr zu nennen.

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Kommentare: 1
  • #1

    Berneice Vantrease (Sonntag, 22 Januar 2017)


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