src, ubi, lrc, Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk

Jeder Teilnehmer am Binnenschifffahrtsfunk muss lt. Binnenschiffahrtsstraßenordnung das "Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk" in der gültigen Fassung an Bord mitführen. 

Hierzu gibt es auch die Möglichkeit es in elektronischer Textfassung (also nicht in Buchform) an Bord zu haben.

Nach der letzten Änderung der BinSchStrO trifft der aktuell gültige Wortlaut des Paragraph 1.10, Nr. 1 Buchst. l u.a. folgende Aussage über das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk, das sich an Bord befinden muss:

  • "Ein Abdruck des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk, Allgemeiner Teil und Regionaler Teil Deutschland für die befahrene Wasserstraße, in der jeweils geltenden Fassung; als Abdruck gilt auch eine elektronische Textfassung, wenn sie jederzeit lesbar gemacht werden kann"
  • Durch die Verwendung eines Computers in Verbindung mit einem den Inhalt des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk enthaltenden geeigneten Speichermedium wie z. B. Festplatte, CD-ROM oder USB-Stick wird die oben genannte Vorschrift erfüllt.

 

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