ubi, src, lrc, UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Seit 01.01.2003 gibt es das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk, auch kurz UBI genannt. Dieses Zeugnis berechtigt den Inhaber UKW-Binnenschifffahrtsfunk-Anlagen, die ATIS-fähig sind, zu bedienen und am internationalen Binnenschifffahrtsfunk teilzunehmen.

Mit dem UBI-Funkzeugnis kann man am Binnenschifffahrtsfunk auf den internationalen Binnenschifffahrtsstraßen Deutschlands und auf den Bundeswasserstraßen der Zone 1-2 teilnehmen. Im Binnenschifffahrtsfunk wird die Prüfung vor einem Prüfungsausschuss in Deutsch abgelegt. Binnenschifffahrtsfunkanlagen können auch auf den Seeschifffahrtstraßen und auf See betrieben werden. Sie verfügen jedoch über keinen digitalen Selektivruf (DSC) und haben auf bestimmten Kanälen (z.B. K 10 und 13) eine automatische Leistungsreduzierung von 1 Watt.

Seefunkzeugnisse, die vor dem 31.12.2002 erworben wurden, sind weiterhin auch für  die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk gültig. Ausnahme: Die in der DDR erworbenen Funkzeugnisse müssen bis 1995 in ein bundesdeutsche Funkzeugnis umgetauscht worden sein. Nach diesem Datum haben sie ihre Gültigkeit verloren.

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