SRC, LRC, Funkzeugnisse, Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS)

Das weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) wurde durch mehrere internationale Organisationen erarbeitet und 1988 in das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) aufgenommmen. Am 01. Februar 1999 wurde es in der internationalen Seeschifffahrt für alle Frachtschiffe mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) von mehr als 300 und alle Fahrgastschiffe in der Auslandsfahrt zur Ausrüstungspflicht. Ziel des GMDSS war es die Alarmierung in Not- und Dringlichkeitsfällen schneller, genauer und effizienter zu machen. Voraussetzung hierfür war  die Anwendung der digitalen Sende- und Empfangstechnik (DSC) im UKW-, Grenz- und Kurzwellenbereich des internationalen Seefunkdienstes. Auch für die Sportschifffahrt wurden entsprechende moderne Seefunkanlagen entwickelt und können freiwillig installiert werden.

In Deutschland wurde in der Schiffssicherheitsverordnung festgelegt, dass gewerblich betriebene Wasserfahrzeuge (Segelboote, Motorboote) mit DSC-fähigen Funkanlagen entsprechend des Fahrtgebietes auszurüsten sind. Daher auch die Forderung der Vercharterer nach einem Funkzeugnis. Also der "Skipper" muss zu seinem Bootsführerschein auch ein Funkzeugnis, entsprechend der vorhandenen funktechnischen Ausrüstung an Bord, haben.       

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