Funkzeugnisse ATIS-Kennung im Binnenschifffahrtsfunk

Seit Einführung des Binnenschifffahrtsfunks auf internationaler europäischer Ebene, müssen die UKW-Funkanlagen der Schiffsfunkstellen mit ATIS-UKW-Geräten ausgerüstet sein. Weil UKW-Funkanlagen des Seefunks damit nicht ausgerüstet sind, dürfen sie im Binnenschifffahrtsfunk nicht betrieben werden. Was heißt ATIS: "Automatic Transmitter Identification System" - in Deutsch: "Automatische Identifizierung der Schiffsfunkstelle".

Diese ATIS-Nummer wird auf Antrag von der Bundesnetzagentur Außenstelle Mülheim/Ruhr oder bei gleichzeitiger Anmeldung Seefunk und Binnenschifffahrtsfunk von der Bundesnetzagentur Außenstelle Hamburg erteilt. Bei Inbetriebnahme wird diese ATIS-Nummer in das UKW-Gerät eingegeben und ist dauerhaft und unlöschbar vorhanden.

Bei Funkverkehr wird nach dem Loslassen der Sprechtaste diese ATIS-Nummer automatisch ausgesendet, die somit also auch die Schiffsfunkstelle identifiziert. Dadurch entfällt im Binnenschifffahrtsfunkverkehr auch die Nennung des Rufzeichens. Jede Schiffsfunkstelle nennt also nur die Art des Fahrzeugs - z.b. Motorgüterschiff, Sportboot, Motorboot etc. und den Schiffsnamen.

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