Führerscheinpflicht nun mehr als 15 PS

Am 16.10.2012 wurde im Bundesgesetzblatt I "Die Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich" veröffentlicht und am 17.10.2012 als Gesetz in Kraft gesetzt. Danach dürfen ab diesem Zeitpunkt Personen ab 16 Jahren Sportboote bis zu einer Länge von 15 m Führerscheinfrei fahren, wenn die Antriebsmaschine nicht mehr als 11.03 KW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung vorliegt. Auf dem Rhein gilt diese Neuregelung nicht. Im Seebereich dürfen Sportboote altersunabhängig bis zu einer maximalen Nutzleitung von 3,68 KW (5PS) Führerscheinfrei geführt werden, solange keine gewerbliche Nutzung vorliegt.Bei einer Nutzleistung von 3,68 KW bis 11,03 KW muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot ohne Führerschein zu führen. Hier gibt es keine Längenbegrenzung.

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