Funkzeugnisse die bis 31.12.2002 ausgestellt wurden

Ich höre in meinen Funkkursen von Teilnehmern. dass die WaPo oftmals bei der Bewertung der Gültigkeit von Funkzeugnissen ihre eigenen Vorstellungen hat. Oft wird die Gültigkeit alter, bis 31.12.2002 ausgestellter Funkzeugnisse, für die Ausübung des Funkdienstes im Binnenschifffahrtsfunk nicht anerkannt.Ich kann Inhabern von alten Funkzeugnissen mitteilen, dass sie im Binnenschifffahrtsfunk noch gültig sind (Hinweis: in der DDR ausgestellte Zeugnisse mussten bis Oktober 1995 in ein bundesdeutsches Zeugnis umgetauscht werden).Es gibt unter www.fvt.wsv.de die Möglichkeit sich die Gültigkeit (ob Seefunk oder Binnenschifffahrtsfunk) aller vor 2003 und nach 2003 ausgestellten Funkzeugnisse als PDF herunterzuladen, um dies der WP bei eventuellen Unklarheiten vorzuweisen. 

Also

1. die o.g. Startseite aufrufen.

2. UKW-Sprechfunkzeugnis UBI öffnen.

3. Informationen zu UBI öffnen.

4. Merkblatt der Funkzeugnisse (PDF) herunterladen, ausdrucken und mit zu den Schiffspapieren legen. Jeder kann ein altes "UKW-Sprechfunkzeugnis" oder "Allgemeines Sprechfunkzeugnis" auch in ein "UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) beim DSV in Hamburg gegen eine Verwaltungsgebühr umtauschen.

 

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